© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 28.04.2024 - 07:53 Uhr

DORMAGO

Amnestieregelung bei illegalem Waffenbesitz

23.01.2018 / 16:10 Uhr —

Rhein-Kreis Neuss. Seit dem 6.Juli 2017 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem eine Amnestieregelung beinhaltet. Demnach ist es für die Dauer von zwölf Monaten straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben aufgrund dieser Gesetzesregelung noch bis zum 5. Juli 2018 die Möglichkeit, ohne dass sie eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, ihre illegalen Waffen rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder montags bis donnerstags, von 8:30 bis 12 Uhr, und donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr, bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreises Neuss abzugeben. Die Polizeiwachen im Rhein-Kreis Neuss sind im Interesse einer reibungslosen Umsetzung der Amnestieregelung gehalten, abgegebene Waffen anzunehmen. Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis zur Vernichtung der Waffe gegeben wird.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300-11412, -11413, -11414, -11415. Pressefotos